Abo AGBs

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Untitled Verlag und Agentur GmbH & Co. KG für Abonnements

der GZ Goldschmiede Zeitung

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Abonnementverträge der Untitled Verlag und Agentur GmbH & Co. KG (im Folgenden Verlag). Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden/Bestellers/Abonnenten wird hiermit widersprochen.

 

2. Bestellung und Vertragsschluss, Vertragspartner, Prämien

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, das der Verlag annehmen kann. Vertragspartner des Kunden ist die Untitled Verlag und Agentur GmbH & Co. KG, Jarrestr. 2, 22303 Hamburg. Vertretungsberechtigter: Dr. Christian Jürgens; Sitz und Registergericht: Hamburg HRA 107902.

Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Der Verlag kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. In diesen Fällen entfällt auch der Anspruch auf die Prämie. Prämienangebote gelten nur, solange der Vorrat reicht, und grundsätzlich auch nur für eine Prämienlieferung in Deutschland. Der Verlag behält sich andernfalls vor, angemessene Ersatzartikel zu liefern. Bei Freundschaftswerbung bzw. Leser-werben-Leser-Angeboten entsteht der Anspruch auf den Prämienversand erst mit Zahlung der Bezugsgebühren für den Zeitraum des Mindestbezugs durch den neuen Abonnenten. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sowie Zahlungsverweigerung und Zahlungsverzug des neuen Abonnenten ist die nicht benutzte Prämie oder der Prämienwert vom Werber zurück zu gewähren. Reklamierte Prämien sind dem Verlag auf Kosten des Werbers zurück zu gewähren, es sei denn, der Verlag verzichtet aus Kulanz auf die Kosten der Rücksendung.

 

3. Widerrufsrecht für Abonnements

Der Besteller hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem dem Besteller das erste Heft zum Abruf bereitgestellt wurde oder an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Abonnent den Verlag (GZ Goldschmiede Zeitung, Leserservice, PressUp GmbH, Postfach 70 13 11, 22013 Hamburg, Tel.:  040 / 38 6666 - 326, Fax: 040 / 38 6666 - 299, E-Mail: goldschmiede-zeitung@pressup.de) mittels einer eindeutigen Erklärung

(z. B. einem mit der Post versandten Brief, einem Telefax oder einer E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu kann auch das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

 

3.1. Widerrufsfolgen

Wenn der Besteller diesen Vertrag widerruft, hat der Verlag ihm alle Zahlungen, die er vom Abonnent erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Abonnent eine andere Art der Lieferung als die vom Verlag angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Verlag eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet der Verlag üblicherweise dasselbe Zahlungsmittel, das der Abonnent bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Abonnenten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Verlag kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Abonnent den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Abonnent hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an

GZ Goldschmiede Zeitung (GZ Goldschmiede Zeitung, Leserservice, PressUp GmbH, Postfach 70 13 11, 22013 Hamburg, Tel.: 040 / 38 6666 - 326, Fax: 040 / 38 6666 - 299, E-Mail: goldschmiede-zeitung@pressup.de) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen abgesendet wurde.

Der Abonnent muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist. Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung, also mit dem Download der Inhalte.

 

3.2. Widerrufsformular

Wenn der Besteller den Vertrag widerrufen will, dann füllt er bitte dieses Formular aus und senden es an: GZ Goldschmiede Zeitung, Leserservice, PressUp GmbH, Postfach 70 13 11, 22013 Hamburg, Tel.: 040 / 38 6666 - 326, Fax: 040 / 38 6666 - 299, E-Mail goldschmiede-zeitung@pressup.de.

 

 

Muster-Widerrufsformular

 

 

  • An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Besteller/Abonnenten/Kunden einzufügen]:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

 

__________

(*) Unzutreffendes streichen.

 

 

4. Lieferung/Eigentumsvorbehalt/Nutzungsrechte

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frei Haus an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich. Auslandslieferungen auf Anfrage an GZ Goldschmiede Zeitung

(GZ Goldschmiede Zeitung, Leserservice, PressUp GmbH, Postfach 70 13 11, 22013 Hamburg, Tel.:  040 / 38 6666 - 326, Fax: 040 / 38 6666 - 299, E-Mail: goldschmiede-zeitung@pressup.de). Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Erfüllung sämtlicher Forderungen des Verlags gegen den Kunden auf diesen über.

 

5. Zahlung und Zahlungsbeitreibung

Der Bezugspreis ist entsprechend dem vereinbarten Zahlungsrhythmus unmittelbar nach Rechnungstellung im Voraus fällig. Erfolgt die Zahlung nicht spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Termin, gerät der Kunde nach § 286 Abs. 3 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug. Dasselbe gilt, wenn eine vereinbarte Abbuchung vom Konto des Bestellers aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, scheitert. Für jede Mahnung durch den Verlag nach Verzugseintritt hat der Besteller eine Mahngebühr in Höhe von

3,- Euro an den Verlag zu zahlen. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind, steht dem Besteller frei.

 

6. Anpassung des Bezugspreises

Die angegebenen Bezugspreise gelten grundsätzlich nur für eine Zustellung in Deutschland, für Auslandsabonnements können höhere Preise gelten. Der Verlag ist berechtigt, den Bezugspreis anzupassen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 Prozent steht dem Kunden auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss dem Verlag innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung im Heft zugehen.

 

7. Beendigung des Vertrages

Befristete Abonnements enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ansonsten laufen Abonnements auch nach Ablauf einer Mindestbezugszeit weiter, wenn sie nicht zuvor gekündigt werden. Die Kündigung ist an GZ Goldschmiede Zeitung

(GZ Goldschmiede Zeitung, Leserservice, PressUp GmbH, Postfach 70 13 11, 22013 Hamburg, Tel.:  040 / 38 6666 - 326, Fax: 040 / 38 6666 - 299, E-Mail: goldschmiede-zeitung@pressup.de) zu richten.

Hinsichtlich Kündigungsfristen und Laufzeitverlängerung gilt Folgendes, soweit nicht im Einzelfall andere Konditionen angegeben sind:

- Abonnements mit einer Mindestbezugszeit von einem Jahr oder mehr verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Abonnent sie nicht mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraums kündigt.

- Abonnements mit einer kürzeren Mindestbezugszeit verlängern sich nach Ablauf der Bezugszeit automatisch und sind danach jeweils zum Monatsende kündbar. Für bereits bezahlte Bezugszeiten wird das Abonnement nach Kündigung weiter geliefert, es sei denn, der Abonnent wünscht ausdrücklich eine sofortige Beendigung und anteilige Rückerstattung der Zahlung.

 

8. Daten und Datenschutz

Der Abonnent versichert und steht dafür ein, dass alle von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Abonnent verpflichtet sich, dem Verlag Änderungen seiner Vertragsdaten unverzüglich mitzuteilen (GZ Goldschmiede Zeitung, Leserservice, PressUp GmbH, Postfach 70 13 11, 22013 Hamburg, Tel.:  040 / 38 6666 - 326, Fax: 040 / 38 6666 - 299, E-Mail: goldschmiede-zeitung@pressup.de). Änderungen der Lieferadresse sind mindestens vier Wochen vorher mitzuteilen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Postdienstleister (z. B. die Deutsche Post AG) etwaige Adressänderungen des Kunden dem Verlag mitteilen. Insbesondere für fehlende oder verspätete Zustellungen aufgrund Nichtübermittlung geänderter Zustelladressen übernimmt der Verlag keine Haftung.

Der Verlag berücksichtigt bei der Datenverarbeitung und -nutzung stets die schutzwürdigen Belange seiner Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Verlag verarbeitet die personenbezogenen Kundendaten zur Vertragsabwicklung und gibt diese hierfür erforderlichenfalls auch an Dienstleister weiter (z. B. Datenerfasser, Auslieferer). Sofern für ausgewählte Maßnahmen Bonitätsprüfungen erforderlich sind, erfolgt ggf. ein Datenaustausch mit entsprechenden Dienstleistern. Darüber hinaus verarbeitet und nutzt der Verlag die personenbezogenen Daten seiner Kunden für eigene Werbung und Marktforschung sowie ggf. für Marketingzwecke Dritter. Dritten werden personenbezogene Kundendaten ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden ausschließlich für postalische Werbezwecke (keine E-Mail- oder Telefonwerbung) und selbstverständlich nur im rechtlich zulässigen Rahmen übermittelt.

Der Kunde kann der Verarbeitung (einschließlich Übermittlung) sowie der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung oder Marktforschung jederzeit durch eine kurze Mitteilung an den Verlag widersprechen (GZ Goldschmiede Zeitung, Leserservice, PressUp GmbH, Postfach 70 13 11, 22013 Hamburg, Tel.:  040 / 38 6666 - 326, Fax: 040 / 38 6666 - 299, E-Mail: goldschmiede-zeitung@pressup.de). Ein etwaiger Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages.

 

9. Schlussbestimmungen

Der Verlag behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen für Abonnements jederzeit zu ändern. Es gelten die jeweils bei der Bestellung aktuell hinterlegten AGB des Verlages.

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Verlag und den Abonnenten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird der Vertrag im Übrigen davon nicht berührt.

Anzeigen AGBs

1. „Anzeigenauftrag“ ist der Vertrag mit uns, der Untitled Verlag und Agentur GmbH & Co. KG, Hamburg (im Folgenden „Verlag“) über die Veröffentlichung und Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden (im Folgenden „Auftraggeber“) in einem von uns betreuten Printmedium, insbesondere einer Zeitung, Zeitschrift, Magazin, einem Faltblatt oder Flyer.

2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.

3. Für den jeweiligen Anzeigenauftrag sind die Preise der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste des Verlages maßgeblich.

4. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Auftraggebers gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige sowie nachfolgend dem Ablauf eines jeweiligen Jahres. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Schaltung von Anzeigen innerhalb vorstehender Jahresfrist entsprechenden Nachlass, welcher dann rückwirkend gewährt wird. Wird ein Auftrag aus Umständen, welche der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig ausgeführt, ist der Verlag berechtigt, etwaige zu hoch gewährte Nachlässe nachzuberechnen.

5. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt der Verlag dem Auftraggeber ein vertragliches Rücktrittsrecht.
Ein Rücktritt vom Anzeigenauftrag muss schriftlich erfolgen und ist erst mit Zugang bei dem Verlag wirksam. Bei Rücktritt/Stornierung/Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat dieser die folgenden Beträge zu entrichten: Bis zu 8 Wochen vor Anzeigenschluss ist der Rücktritt kostenfrei möglich, bis zu 4 Wochen vor Anzeigenschluss werden 40% der vereinbarten Vergütung fällig, innerhalb der der letzten 4 Wochen vor Anzeigenschluss 80% der vereinbarten Vergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Verlag kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist bzw. der Verlag infolge der Aufhebung des Vertrages höhere Aufwendungen erspart hat.

6. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-
Millimeter umgerechnet.

7. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Wird das Erscheinen einer Anzeige an bestimmten Plätzen (Platzvorschrift) zum Bestandteil des Auftrages gemacht, so wird ein Aufschlag von 20 Prozent erhoben.

8. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. Für die Unterbringung einer Anzeige im Textteil ist der Textteil-Preis zu zahlen. Anzeigen, die nur an einer Seite mit dem Text zusammenstoßen (textanschließende Anzeigen), werden zum Anzeigenteil-Preis berechnet.

9. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

10. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

11. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Ad Specials ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet eine drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.

12. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlags, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich geltend gemacht werden.

13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

14. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird das tatsächlich abgedruckte Format der Preisberechnung zugrunde gelegt.

15. Rechnungen sind am Erstverkaufstag der Ausgabe fällig, in der die Anzeige veröffentlicht wird. Bei Vorauszahlung, die in voller Höhe vor dem Erstverkaufstag beim Verlag eingeht, wird 2 % Skonto gewährt, es sei denn, es bestehen noch ältere Verlagsforderungen. Bei Sonderrabatten wird kein Skonto gewährt. Bankeinzugsverfahren ist vereinbar. Bei Überschreitungen des Zahlungsziels werden alle weiteren offen stehenden Rechnungen sofort fällig, unabhängig von den früher gewährten Zahlungszielen.

16. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

17. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages
werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

18. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen.

19. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für sachliche Richtigkeit; die Haftung des Verlags für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

20. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert
ist und diese um mehr als 20 % sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

21. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt, Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

22. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

23. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltdes Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggebernach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

24. Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss seiner Bestimmungen des internationalen Privatrechts Anwendung.

Ergänzende besondere Bedingungen für die Vermarktung von Werbeflächen im Internet (Online-Werbung)

1. Gegenstand eines Vertrags über Online-Werbung ist die Aufnahme eines Werbebanners, eines Button oder einer sonstigen Online-Werbeform des Auftraggebers (Werbemittel) auf einer von uns vermarkteten Webseite oder eines Internetportals.

2. Das Werbemittel des Auftraggebers wird an vereinbarter oder von uns nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden bestimmter Stelle platziert und dort im Rahmen der mit dem Provider des Seitenbetreibers der vermarkteten Webseite bzw. des Internetportals vereinbarten Verfügbarkeit abrufbar gehalten. Das Werbemittel wird in der Regel über einen Hyperlink mit der Internetseite des Kunden (Zielseite) verknüpft, so dass die Internetseite aufgerufen wird, wenn das Werbemittel mit einem Mausklick aktiviert wird.

3. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbemittel an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite oder auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Webseite. Eine Umplatzierung des Werbemittels innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, sofern die Werbewirkung dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

4. Der Inhalt des Werbemittels und dessen technische Spezifikationen wie Größe, statisch/animiert, Dateiformat, interaktiv HTML, Flash, Rich-Media, Sonderform wie Mouse-Move oder Nanosite, die Einzelheiten der Bereitstellung des Werbemittels durch den Kunden, die Art der Verlinkung, die Vergütung für den Werberaum und die Laufzeit der Werbung ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung. Für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung des Werbemittels ist der Auftraggeber verantwortlich.

5. Der Auftraggeber wird die Webseite, auf der das Werbemittel platziert ist, unverzüglich nach der ersten Schaltung untersuchen und etwaige Mängel spätestens innerhalb von einer Woche nach der ersten Schaltungrügen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Werbung als genehmigt.

6. Der Auftraggeber wird während der gesamten Laufzeit des Vertrags die Zielseite abrufbar halten. Dem Auftraggeber ist es jederzeit gestattet, eine andere Zielseite zu bestimmen und die Verknüpfung des Werbemittels mit einer anderen Internetseite festzulegen. Soweit dem Verlag eine solche Änderung zumutbar ist, wird die Verknüpfung unverzüglich geändert. Im Falle von Störungen bei der Verlinkung des Werbemittels zu der Zielseite wird uns der Auftraggeber von diesen Störungen unverzüglich in Textform in Kenntnis setzen.

7. Bei der Gestaltung und Herstellung des Werbemittels wird der Auftraggeber geltendes Recht und die guten Sitten beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Das gilt insbesondere für das geistige Eigentum Dritter (Marken, Urheber- oder sonstige Rechte) und allgemeine gesetzliche Vorschriften (etwa zum Jugendschutz oder Schutz der Persönlichkeitsrechte). Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts verarbeitet und genutzt werden. Stellt
der Auftraggeber nachträglich fest, dass das Werbemittel geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird er uns hiervon unverzüglich in Textform unterrichten.

8. Die Ausgestaltung des Werbemittels darf keine Windows-Systemmeldung vortäuschen. Sie darf nicht über den Werbezweck irreführen. Sofern das Werbemittel nicht durch Anordnung und Gestaltung allgemein als Werbung erkennbar ist, kann der Verlag es als Werbung, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“, kennzeichnen oder von redaktionellen Inhalten absetzen. Gestalterische Funktionselemente des Werbemittels müssen auch tatsächlich aktivierbar sein.

9. Der Kunde wird uns und den Seitenbetreiber (Anbieter im Sinne des TMG) von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freistellen, die aus der Rechtswidrigkeit des Werbemittels und/oder der Verletzung von Rechten
Dritter resultieren, und wird die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ersetzen. So gehen auch alle Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z.B. VG Bild-Kunst) zu Lasten des Auftraggebers, der dem Verlag spätestens bei Übersendung des Werbemittels alle für Verwertungsgesellschaften notwendige Angaben
mitzuteilen hat.

10. Der Kunde räumt dem Verlag sämtliche für die Nutzung und auftragsgemäße Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte ein, insbesondere das Multimedia- und Onlinerecht, das Datenbankrecht, das Senderecht und das Werberecht. Diese Rechte sind übertragbar, insbesondere an den Seitenbetreiber.

11. Die Schaltung des Werbemittels kann sofort unterbrochen werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es und/oder die Zielseite und/oder das Umfeld der Zielseite rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte Maßnahmen, gleich welcher Art, gegen uns, den Seitenbetreiber und/oder gegen den Kunden ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen. Die Unterbrechung der Schaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist. Der Auftraggeber ist über die Unterbrechung der Werbemittelschaltung unverzüglich zu unterrichten und unter Bestimmung einer Frist zur Ausräumung des Verdachts aufzufordern. Nach fruchtlosem Fristablauf steht dem Verlag ein sofortiges Kündigungsrecht zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der Frist die Schaltung eines anderen Werbemittels und/oder die Verlinkung mit einer anderen Internet-Seite zu verlangen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

12. Die verschuldensunabhängige Haftung als Vermieter für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel der Webseite bzw. des Internetportals wird ausgeschlossen. Der Verlag haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zum Server des Seitenbetreibers oder bei Strom- oder Serverausfällen, die nicht in seinem Einflussbereich stehen. Das gilt auch für unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern) anderer Provider oder Online-Dienste. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem ProdHaftG. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens des Seitenbetreibers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen.