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v.l.n.r.: Prof. Dr. Christoph Wulf (Deutsche UNESCO-Kommission), Dr. Hildegard Kaluza (Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW), Timo Boxberg (Vizepräsident, Zentralverband der Uhrmacher), Albert Fischer (Präsident, Zentralverband)

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Uhrmacherhandwerk wird Immaterielles Kulturerbe

Uhrmacherhandwerk

Die Deutsche UNESCO-Kommission ehrte mit einer feierlichen Urkundenverleihung am 18. November in Düsseldorf das deutsche Uhrmacherhandwerk mit der Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe.

Albert Fischer, Präsident des Zentralverbands für Uhren, Schmuck und Zeitmesstechnik und Timo Boxberg, Vizepräsident, nahmen die Auszeichnung im Schauspielhaus der Landeshauptstadt entgegen. „Wir sind sehr stolz und dankbar, diese hohe Auszeichnung zu erhalten.“, so Albert Fischer, Präsident des Zentralverbands der Uhrmacher. „Sie ist für das Uhrmacherhandwerk eine große Wertschätzung und Anerkennung. Für alle Kollegen, die in unserem schönen Handwerk ausbilden, ist es zudem eine Würdigung für ihre Anstrengungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Wir nehmen es aber auch als Ansporn, unsere Bemühungen um die Rückkehr in die Anlage A der Handwerksordnung fortzusetzen“, so Fischer weiter. Seit diesem Jahr wird das Uhrmacherhandwerk im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes geführt. Die Auszeichnungsveranstaltung folgte der offiziellen Aufnahme im März pandemiebedingt erst im November. Sie wurde gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie unterstützt von der Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW. Der Zentralverband hatte nach umfangreicher Vorbereitung im Oktober 2019 offiziell beim zuständigen Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst den Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis gestellt.

https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/uhrmacherhandwerk

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