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Neue Obergrenze

Tafelgeschäfte

Ein aktueller Referentenentwurf des Finanzministeriums versetzt die Goldbranche in Aufruhr.

Um eine EU-Geldwäscherichtlinie durchzusetzen, sollen sogenannte Tafelgeschäfte deutlich eingeschränkt werden: Ab 2020 soll Gold bei Barzahlung nur noch bis zu einer Obergrenze von 2.000 Euro anonym gekauft werden dürfen. Dominik Lochmann, Geschäftsführer der ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG, erklärt, wen das neue Gesetz am stärksten treffen würde und warum einige Händler nun sogar überlegen, ganz auf Tafelgeschäfte zu verzichten.

„Großsparer mit Anlagebeträgen von über 10.000 Euro müssen auch jetzt bereits namentlich von Edelmetallhändlern dokumentiert werden. Das neue Gesetz träfe also vor allem Kleinsparer und Menschen, die Edelmetalle als Geschenk zu Hochzeiten, Taufen oder ähnlichen Anlässen kaufen möchten. Für Goldhändler würde die neue Regelung einen deutlichen Mehraufwand an Bürokratie bedeuten, weshalb mit leicht steigenden Preisen zu rechnen wäre. Wenn auch Kleinkäufe von zwei 1-Unzen-Goldmünzen, wie dem Krügerrand, bereits eine ausführliche Prüfung der Kunden einschließlich Kopie des Personalausweises erfordern, dauern diese Geschäftsvorfälle natürlich länger. In einer Branche, in der zum Großteil mit Margen von unter einem Prozent gearbeitet wird, kratzt das an der Grenze der Rentabilität. Es wird daher sicherlich einen Trend weg vom Tafelgeschäft und hin zum Versandhandel geben. Einzelne Händler haben bereits angekündigt, gar keine Tafelgeschäfte mehr anzubieten, sondern nur noch im Versandhandel Edelmetalle verkaufen zu wollen.“

www.scheideanstalt.de

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