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BVJ: Vorsicht mit „Black Friday“-Werbung

BVJ Handelsverband Juweliere

Aufgrund der unklaren Rechtslage warnt der Handelsverband Juweliere (BVJ) Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte davor, mit dem Begriff „Black Friday“ zu werben.

Das aktuelle BGH-Urteil schaffe ausschließlich für den Sektor „Elektro- und Elektronikwaren“ Erleichterung, weil die Wortmarke „Black Friday“ dort keinen markenrechtlichen Schutz mehr genieße. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (BPatG) aber nur für diese Branche bestätigt. Ob die Eintragung der Wortmarke „Black Friday“ auch für Handels- und Werbedienstleistungen in anderen Warensektoren zu löschen ist, steht noch aus. Wer also für Uhren und Schmuck wirbt, sollte sich zumindest aktuell noch vor der Verwendung der Worte „Black Friday“ hüten, um Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. (BGH, Beschluss vom 27.05.2021, Az. I ZB 21/20). Der diesjährige Black Friday mit zu erwartenden massiven Werbeaktionen des Elektronikhandels ist am 26. November.

www.bv-juweliere.de

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