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Trump: Doppelte Zollwende

Die Zölle der USA wurden zunächst auf Juli verschoben, dann gerichtlich einkassiert, nun doch wieder erlaubt – vorerst. Eine zeitliche Analyse und Prognose.

Die Zollthematik geht in die nächste Runde und scheinbar in Stein gemeißelte Aussagen erweisen sich dieser Tage oft wenig später schon als Makulatur. Was die letzten Tage passiert ist, hat die GZ für Sie zusammengefasst:

Disclaimer: Aufgrund der ständigen neuen Entwicklungen aktualisieren wir diesen Text laufend. Aktueller Stand: Freitagmorgen, 30. Mai. 2025.

Ja, nein, vielleicht – eine zeitliche Chronik

Den Auftakt der derzeitigen Zolldiskussion machte vor etwa einer Woche die Aussage von US-Präsident Donald Trump, die ursprünglich für den 1. Juni angekündigten Zölle gegenüber der EU auf den 9. Juli zu verschieben.

Daraufhin gab es Mitte dieser Woche ein juristisches „Kommando zurück“, als das Gericht für Internationalen Handel in New York die Zollpläne der US-Regierung als solche für nichtig erklärte und mitteilte, dass Präsident Trump damit seine „Befugnisse überschritten“ habe, wie die Tagesschau das Gericht zitiert. Die Befugnis über die Regulierung des Handels liege ausschließlich beim US-Kongress und könnte nicht durch Notstandsbefugnisse seitens Trump ausgehebelt werden.

Kurz darauf ging die Regierung, für die das Urteil zunächst eine deutliche Niederlage bedeutete, in Berufung. Stephen Miller, stellvertretender Stabschef des Weißen Hauses, polarisierte dabei in der Nacht zu gestern mit der Anspielung auf einen seiner Ansicht nach angeblichen Staatsstreich, indem er von davon sprach, dass der „Justizputsch völlig außer Kontrolle“ sei.

In der Nacht zu heute entschied ein Berufungsgericht nun, dass die geplanten Zölle wieder gelten dürfen, vorerst wohlgemerkt. Dem Eilantrag ans Berufungsgericht seitens Trump-Regierung wurde damit stattgegeben. Wobei einzuschränken ist, dass das Berufungsgericht keinesfalls die Zölle erlaubt hat, sondern lediglich das Urteil vom New Yorker Gericht für Internationalen Handel ausgesetzt hat (eine sogenannte „administrative Aussetzung“) – ein in Worten kleiner, aber juristisch sehr entscheidender Unterschied.

Wie es jetzt weitergeht, ist auch von den Reaktionen der Regierung und des Handelsgerichtes abhängig. Bei haben wohl nun im Juni die Möglichkeit, weitere Stellungnahmen einzureichen.

Im äußersten Fall könnte die dann finale Entscheidung über die Zollthematik am Ende beim obersten Gerichtshof landen, dem Supreme Court. Dort hatte Trump schon während seiner ersten Amtszeit konservative Richter eingesetzt, manche bezeichnen den Supreme Court daher gar als ultrakonservativ und sehen eine Nähe zu den amerikanischen Rechten. In der jüngeren Vergangenheit kippte der oberste Gerichtshof beispielsweise das landesweite Recht auf Abtreibung oder erschwerte die Anklage für die Personen, die 2021 das Kapitol stürmten. Kurzum: Sollte es dazu kommen, dass der juristische Zwist vor dem obersten Gerichtshof entschieden wird, ist die Wahrscheinlichkeit überaus hoch, dass dieser im Sinne der Trump-Regierung entscheidet.

Streit mit der EU

Ursprünglich hatten wir vor allem über den Streit zwischen USA und EU in Ringen um die Zölle berichtet, die aktuellen neuen Entwicklungen gehen aber darüber hinaus und betreffen allgemein alle Importzölle, unabhängig davon, ob sie gegen die EU-Länder oder andere Staaten gerichtet sind. Die Höhe der Zölle bleibt dabei vorerst unverändert: 50 Prozent auf Waren aus der EU stehen nach wie vor im Raum. Die Europäische Union bemühte sich zuletzt um neue Gespräche, Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wollte Anfang der Woche noch die nächsten Gespräche zwischen beiden Seiten „schnell und entschlossen“ voranbringen, wie sie bei X (vormals Twitter) bekanntgab. Die neuen Entwicklungen der vergangenen beiden Tage hat die Komissionspräsidentin bisher noch nicht öffentlich kommentiert.

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