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Valorenversicherungsspezialist Schwardt klärt auf, was bei der Einlagerung bei gewerbsmäßigen Lageristen wichtig ist.
Die Möglichkeit, Wertsachen bei dritten Lagerhaltern einzulagern sei attraktiv und teilweise äußerst wirtschaftlich, sagt Peter Schwardt von Schwardt Versicherungsmakler. Denn: „Werden Wertsachen bei fremden Lagerhaltern eingelagert, wird bei entsprechenden Werten in der Regel über den Lagerhalter eine Versicherung abgeschlossen. Der Lagerhalter ist dabei dann der Versicherungsnehmer und damit gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auf ihn über.“
Der Einlagerer sei dabei meistens mitversicherte Person, habe aber keinerlei direkte Ansprüche gegen die Versicherung des Lagerhalters. Daraus folgt die Gefahr: „Verletzt der Lagerhalter nun als Versicherungsnehmer beispielsweise eine vertragliche Obliegenheit, also eine vertragliche Pflicht aus dem Versicherungsvertrag, kann das unter weiteren Umständen dazu führen, dass der Versicherer im Schadenfall komplett leistungsfrei ist.“ Für den Einlagerer habe dies zur Konsequenz, dass er als ausschließlich mitversicherte Person ebenfalls keine Versicherungsleistung beziehen kann.
Tipp vom Profi
Die Empfehlung der Schwardt Versicherungsmakler lautet daher, in diesen Fällen stets eine eigene Versicherung für die eingelagerten Sachen abzuschließen, und zwar in eigenem Namen. Dies habe noch einen weiteren Vorteil: Die Kosten dafür seien oft niedriger als das, was der Lagerhalter dem Einlagerer berechne, hebt Peter Schwardt hervor.
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