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Online-Umsätze sinken wieder

Die Anteile des Online-Handels am Einzelhandelsumsatz im Weihnachtsgeschäft in Deutschland sind seit 2005 sukzessive gestiegen – nicht zuletzt auch aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Jahren. Nun sollen die Online-Umsätze wieder deutlich nachgeben.

In den ersten beiden Jahren der Coronapandemie mieden viele Menschen für den Geschenkeeinkauf in der Vorweihnachtszeit die Geschäfte in den Innenstädten und besorgten ihre Weihnachtsbesorgungen stattdessen vermehrt übers Netz. Zahlen des Handelsverband Deutschland (HDE) belegen diesen rapiden Anstieg des E-Commerce-Anteils am Gesamtumsatz des Weihnachtsgeschäfts im Jahr 2020. Im aktuellen Jahr prognostiziert der Verband hingegen einen leichten Rückgang der relativen Online-Verkäufe. Im Jahr 2019 lag die Quote der E-Commerce-Umsätze am Gesamtumsatz des deutschen Einzelhandels in den Monaten November und Dezember bei 14,7 Prozent und sprang ein Jahr später  auf 17,9 Prozent im Weihnachtsgeschäfts des ersten Pandemiejahres deutlich an. 2021 stieg der Online-Anteil hingegen nur noch leicht um 0,4 Prozentpunkte auf 18,3 Prozent. Für das laufende Weihnachtsgeschäft prognostiziert der HDE hingegen erstmals einen Rückgang auf 17,6 Prozent. Innerhalb den letzten siebzehn Jahre wäre das die erste Rückentwicklung des E-Commerce-Anteils. Noch im Jahr 2005 kauften gerade einmal 1,9 Prozent der Verbraucher ihre Geschenke für Weihnachten online – bis ins Jahr 2019 hatte es dann stets ein relativ gleichmäßiges jährliches Wachstum des Online-Anteils gegeben.

Insgesamt werden die Händler im diesjährigen Weihnachtsgeschäft 21,2 Milliarden Euro einnehmen – nach 20,9 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum ist das ein Plus von 1,4 Prozent. Die stationären Händler könnten dieses Jahr 99,1 Milliarden Euro umsetzen und damit mit einem Zugewinn von 6,3 Prozent stärker wachsen als die Onlinehändler (2021: 93,2 Milliarden Euro). Die Verbraucher kaufen demnach in diesem Jahr wieder mehr vor Ort ein, auch weil in diesem Jahr die Coronapandemie bei den Menschen immer weniger eine Rolle spielt und auch für die Geschäfte des Handels keinerlei Einschränkungen unterliegt. Für den Einkauf im Einzelhandel galten im Vorjahr indes noch Zugangsbeschränkungen wie die Maskenpflicht oder die 2-G-Regel, die zu einer deutlich geringeren Passantenfrequenz in den Innenstädten führten.

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