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Neues Gesetz: Barrierefreies Onlineshopping

Ab 29. Juni müssen B2C-Onlineshops barrierefrei sein. Grundlage hierfür ist das BFSG, welches am 28.6.2025 in Kraft tritt und das Handling digitaler Angebote erleichtern soll.

Das 2021 beschlossene Gesetz trägt den etwas sperrigen Namen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Man möchte damit die Rechte von Menschen mit Behinderung stärken. Aber auch Menschen mit temporären Einschränkungen und Techniklaien sollen vereinfachten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen erhalten. Zu den betroffenen Produkten gehören beispielsweise Smartphones, Ticketautomaten und Selbstbedienungsterminals.

Anforderungen an B2C-Webshops

Im Dienstleistungsbereich fallen Bankdienstleistungen oder Telekommunikationsdienste unter das neue Gesetz. Und, relevant für die Schmuck- und Uhrenbranche: der gesamte Onlinehandel im B2C-Bereich. Was bedeutet: Onlineshops müssen sich an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anpassen und die Nutzung assistiver Technologien zulassen. Informationen und Funktionen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Das betrifft unter anderem: die Bereitstellung von Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal, die Steuerungsmöglichkeit per Tastatur, genügend Zeit für die Bedienung sowie eine angemessene Textdarstellung durch Schriftgröße, Abstand und Kontrast. Zur realisierten Barrierefreiheit müssen Infos veröffentlicht werden, beispielsweise in den AGB. Die kompletten Leitlinien finden Sie im Link unten.

Ausnahmen und Unterstützung

Nicht betroffen sind Dienstleistungen von Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Personen und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro. Ebenfalls ausgenommen: B2B-Onlineshops, die als solche ersichtlich sind. Auch Websites – oder Online-Konfiguratoren – ohne Möglichkeit zum Vertragsschluss müssen nicht angepasst werden. Eine freiwillige Anpassung zur Erschließung größerer Nutzerkreise ist natürlich möglich.

Wer sich bei der Umprogrammierung praktisch unterstützen lassen möchte, kann sich an den Agenturbereich von GZ-Herausgeber Untitled wenden. Zudem gibt es online Hilfestellungen von Anwaltskanzleien sowie verständliche FAQ zum Thema.

Text: Saraj Morath

Info: Der Untitled Verlag bietet eine unkomplizierte Umsetzung der Barrierefreiheit für Juweliere und andere Player der Branche an, deren Websites bestimmte technische Rahmenbedingungen erfüllen: info@untitled-verlag.de

 

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