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BVJ: „Click & Collect“ muss möglich bleiben

Handelsverband Juweliere (BVJ)

Der Handelsverband Juweliere (BVJ) setzt sich zusammen mit seinen Partnerverbänden für die Aufrechterhaltung der kontaktlosen Warenabholung am Geschäft ein.

Dies gelte vor allem für bereits vorbestellte Ware. Aber auch bei Bestellungen per Telefon, E-Mail oder Internet (Click & Collect) müsse die Abholung am Geschäftsstandort unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich bleiben. Der Handel habe schon im ersten Lockdown bewiesen, dass seine Konzepte größtmögliche Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter sicherstellen können. Die entsprechenden Verordnungen sollten möglichst bundesweit einheitlich erlassen werden, um keine zusätzliche Verunsicherung der Kunden und damit weitere Geschäftsschädigung für die Juweliere zu erzeugen. Zudem fordert der BVJ, dass handwerkliche Tätigkeiten und Dienstleistungen auch im zweiten Lockdown für Juweliere, Goldschmiede und Uhrmacher weiterhin möglich bleiben. Da hier die Regelungskompetenz bei den Bundesländern liegt, bleiben die Vorschriften hierfür noch abzuwarten. Die Verbände aus Handel und Handwerk appellieren an die Länder, eine unbürokratische Lösung für die Umsetzung zu finden. Die Hygienekonzepte für größtmögliche Sicherheit und kontaktlose Realisierung auf Seiten der Unternehmen haben sich bereits in Vergangenheit bewährt.

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