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Tarifabschluss in der Edelmetallindustrie

Die Tarifgemeinschaft des Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien e.V. (BVSU) und des Edelmetallverband Schwäbisch Gmünd begrüßte am 23.01.2023 die Vertreter der IG Metall zur 1. Verhandlungsrunde 2023 in der Edelmetallindustrie. Im Raum steht ein Tarifabschluss, der Arbeitnehmern mehr Geld bringt und gleichzeitig den Unternehmen die Flexibilität durch Differenzierungsoptionen zugesteht.

In Pforzheim legten die Arbeitgeber gleich zu Beginn der Verhandlungen ein dezidiert ausgearbeitetes Angebot vor, welches sich am Referenzabschluss der Metall- und Elektroindustrie orientiert. Insbesondere die Entgelterhöhungen und die schnelle Auszahlung von Inflationsausgleichsprämien wurden zur Unterstützung der Arbeitnehmer aus dem Referenzabschluss entnommen.

BVSU Hauptgeschäftsführer Dr. Guido Grohmann: „Dass es in der Edelmetallindustrie nach überstandener Corona-Krise aktuell für viele Unternehmen ganz gut läuft, ist kein Geheimnis. Dass die Sorgen durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die daraus resultierenden Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht kleiner werden, aber auch nicht. Deshalb war es uns wichtig unseren Verhandlungspartnern gleich zu Beginn zu zeigen, dass wir ein unterschriftswürdiges Angebot in der Tasche haben, welches zum einen unsere Beschäftigten in der Krise unterstützen soll, zum anderen aber auch Differenzierungsmöglichkeiten für Unternehmen bietet, die in der aktuellen extrem volatilen Situation in wirtschaftliche Bedrängnis kommen.

Die wichtigsten Eckpunkte des Tarifabschlusses:

Entgelt & Laufzeit:

• Weitergeltung der Entgelttabellen und Ausbildungsvergütungstafeln für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. August 2023.

• Erhöhung der Tarifentgelte und Ausbildungsvergütung ab 1. September 2023 um 5,2 % und ab 1. August 2024 um weitere 3,3 %.

• Laufzeit 24 Monate bis mindestens 31. Dezember 2024.

• Zur Abmilderung steigender Verbraucherpreise erfolgt die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EstG zu je 1.500 Euro mit den Märzabrechnungen 2023 und 2024.

• Der tarifliche Zusatzbetrag nach §2.2.2 TVT-ZUG erhöht sich auf 18,5% der EG 7.
• Die vertraglich 2021 vereinbarte Erhöhung der tariflichen Einmalzahlung nach Tarifvertrag TEMB von 18,4% eines Monatsentgeltes auf 27,6% entfällt.

Die Differenzierungsmöglichkeiten für Unternehmen:

• Bei Vorliegen einer schwierigen wirtschaftlichen Situation kann der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2023 und 2024 den tariflichen Zusatzbetrag nach § 2.2.2 TV T-ZUG bis zum 30. April des jeweiligen Folgejahres verschieben. Sollte sich die wirtschaftliche Situation nicht bessern, kann der Zusatzbetrag entfallen.
• Energienotfallklausel: Sollte eine Energienotlage eintreten, haben die Tarifpartner einen Gesprächsprozess vereinbart. Arbeitgeber und Gewerkschaft verhandeln dann in den Betrieben, wie sie schnell und flexibel mit ihren tariflichen Instrumenten auf die Notlage reagieren, zum Schutz von Unternehmen und Arbeitsplätzen.
• Tarifvertrag zur verkürzten Ankündigung von Kurzarbeit in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg in der Ukraine.
• Gesprächsvereinbarung über Spezifizierungs- bzw. Änderungsbedarfe für den bestehenden Änderungstarifvertrag über betriebliche Sonderzahlungen für Beschäftigte.

Guido Grohmann zeigt sich für die Arbeitgeberseite mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. „Mit einem unterschriftsreif ausgearbeiteten Angebot haben wir die Tarifkommission der IG Metall überrascht. Mit der konstruktiven Art der Verhandlung, die bereits in der ersten Runde zum Abschluss führte, haben wir uns gemeinsam überrascht. Unserer Tarifkommission ist ein Abschluss gelungen, der unseren Mitarbeitern spürbare Entlastung durch mehr Geld bringt. Unterm Strich steht ein hoher Abschluss, der für die Unternehmen eine Kostenbelastung bedeutet. Besonders wichtig war uns deshalb, dass wir umfassende Differenzierungsoptionen vereinbart haben, die Unternehmen in schwierigen Situationen entlasten. Durch einen schnellen Abschluss konnten zusätzliche Kostenbelastungen, ausgelöst durch Maßnahmen und Arbeitskampf der Gewerkschaft, für die Unternehmen vermieden sowie eine hohe Sicherheit für die Beschäftigten geschaffen werden.“

Ãœber die Annahme der Verhandlungsergebnisse entscheiden die Gremien der Tarifparteien bis zum 22. Februar 2023.

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