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Rolex: Frankreichs Wettbewerbsbehörde verhängt 91,6 Millionen Euro Strafe

Der Grund: Rolex habe den Wettbewerb eingeschränkt, indem seinen Handelspartnern mehr als zehn Jahre lang der Online-Verkauf der begehrten Uhren untersagt wurde.

Die französische Wettbewerbsbehörde (Autorité de la Concurrence) hat eine Strafe von 91,6 Millionen gegen Rolex France, die Rolex Holding AG, die Stiftung Hans Wilsdorf und die Rolex AG verhängt, weil sie ihren Handelspartnern zehn Jahre lang den Onlineverkauf der Uhren untersagt hatte. Die Kartellwächter ordneten die strikten Verbotsvorgaben seitens Rolex als schwerwiegend ein, „da sie darauf hinauslaufen, einen Vertriebskanal zum Nachteil von Verbrauchern und Einzelhändlern zu schließen, obwohl der Online-Vertrieb von Luxusprodukten, einschließlich Uhren, in den letzten 15 Jahren boomt“.

Rolex hatte sich darauf berufen, dass das Online-Verkaufsverbot notwendig war, um das eigene Markenimage zu bewahren und Verbraucher vor Fälschungen und Replikas zu schützen: „Die Autorité bestreitet zwar nicht die Legitimität dieser Ziele, ist aber der Ansicht, dass das Verbot des Online-Verkaufs keine verhältnismäßige Maßnahme ist.“

Die französische Wettbewerbsbehörde führte aus, dass die Einzelhändler nicht nur untereinander konkurrierten, sondern auch mit den Online-Vertriebskanälen der Hersteller in Konkurrenz stünden. Sprich: Wettbewerber wie Richemont oder die Swatch Group vertrieben ihre Uhren auch online, sowohl auf der eigenen Website als auch über Konzessionäre, und schadeten damit nicht ihrer Markenwahrnehmung.

Zudem verwiesen sie auf die Bestrebungen von Rolex im Bereich des Certified-Pre-Owned-Marktes und die Kooperation mit Bucherer: „Darüber hinaus hat Rolex in Zusammenarbeit mit einem seiner Einzelhändler ein Programm für den Online-Kauf von gebrauchten Uhren entwickelt, deren Echtheit sie garantiert. Ein absolutes Verbot des Online-Verkaufs seiner Produkte ist daher nicht zu rechtfertigen.“

Hohe Geldbuße aufgrund von jahrelangen „Verfehlungen“

Die empfindliche Höhe der Strafe bemisst sich primär an der „Dauer und Art“ der von Rolex getätigten Einschränkungen, wobei eine Dauer von mehr als zehn Jahren im Strafmaß berücksichtigt wurde, schreibt die französische Wettbewerbsbehörde. Das Urteil ist noch nicht final rechtskräftig, da die Schweizer Manufaktur noch innerhalb der nächsten zwei Monate vor das Berufungsgericht in Paris treten kann. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird Rolex diesen Schritt gehen.

Kleiner Stein bringt viel ins Rollen

Ausgangspunkt für das Urteil war eine Beschwerde des ehemaligen Rolex-Konzessionärs Pellegrin & Fils aus Marseille, die von der französischen Branchevereinigung Union de la Bijouterie Horlogerie unterstützt wurde und sich neben dem Verbot des Online-Verkaufs auch gegen die Preisbindung für Uhren der Marke richtete. Diesen Aspekt wies das Kartellamt übrigens zurück: Es gebe keinerlei aktenkundigen Beweise, die belegten, dass Rolex seine Konzessionäre aufgefordert habe, die Preise zu fixieren.

Interessant an der Urteilsbegründung ist der Aspekt, dass Rolex wohl wiederholt Testkäufer zu französischen Konzessionären geschickt hat, um zu kontrollieren, ob die Juweliere Rabatte anbieten oder nicht. Ob diese Praxis auch in anderen Ländern zum Tragen kommt, ist offen. Das Urteil bilanzierte in dieser Hinsicht: Rolex wollte die Konzessionäre von Preisnachlässen fernhalten, die meisten Händler gewährten aber dennoch Rabatte – weil sie glaubten, sie hätten die Befugnis dazu.

Die französische Wettbewerbsbehörde hat Rolex aufgefordert, seine Konzessionäre über das Urteil zu informieren und eine Zusammenfassung auf eigene Kosten in der Zeitung „Le Figaro“ und der Zeitschrift „Montres Magazine“ binnen zwei Monaten zu annoncieren.

Rolex.com

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